Doch keine unendliche Geschichte

 

Wahl: Grüne fechten Ergebnis an Beschwerde gegen Losverfahren zum Stadtrat

FREIBERG - Gegen das Ergebnis der Freiberger Kommunalwahl vom Mai hat die Grünen-Politikerin Ramona Fiedler Einspruch eingelegt. Die Untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes informierte gestern OB Bernd-Erwin Schramm, dass das Resultat angefochten worden sei. Der Rechtsaufsicht liegt die Beschwerde laut Kreis-Sprecher Andre Kaiser ebenfalls seit gestern vor. Es gehe dabei um das öffentliche Losverfahren zur Besetzung des zunächst vakanten 34. Sitzes im neuen Stadtrat. Das bestätigte der Grünen-Kreisverband: "Dieses Verfahren darf nicht über ein Stadtratsmandat entscheiden", sagte Sprecher Sebastian Walter der Freien Presse. Das Kommunalwahlgesetz sehe es nicht zwingend vor. Nach Auszählung der Ergebnisse vom 2 5. Mai hatten sowohl SPD als auch Grüne Anspruch auf den Platz. Als nächste Kandidaten in der Liste standen Roswitha Beidatsch von der SPD und Ramona Fiedler in den Startlöchern. Gewinnerin im Losverfahren nach D'Hondtschem-Höchstzahlverfahren war SPD-Frau Beidatsch."Wir werden die Prüfung der Einspruchsgründe und die Vorgaben zur weiteren Vorgehensweise durch das Landratsamt abwarten", so Stadtwahlleiter Udo Neie. Wann die Prüfung abgeschlossen sein wird, könne die Behörde noch nicht sagen, so Kaiser. Bisher handle es sich um die einzige Anfechtung bei dieser und der vorangegangenen Kommunalwahl in Mittelsachsen. (grit/gfl)

erschienen am 19.06.2014

§ 21 Verteilung der Sitze bei Verhältniswahl in Gemeinden mit einem Wahlkreis

(1) Die Sitze werden vom Gemeindewahlausschuss nach den Sätzen 2 bis 5 auf die Wahlvorschläge verteilt (d'Hondtsches Höchstzahlverfahren). Die für jeden Bewerber eines Wahlvorschlags insgesamt abgegebenen Stimmen werden zusammengezählt und die Gesamtstimmenzahl eines jeden Wahlvorschlags nacheinander solange durch 1, 2, 3, 4 und so weiter geteilt, bis so viele Höchstzahlen ermittelt sind, als Sitze zu vergeben sind. Jedem Wahlvorschlag wird dabei der Reihe nach so oft ein Sitz zugeteilt, als er jeweils die höchste Teilungszahl aufweist. Ergeben sich für den letzten Sitz oder die letzten Sitze gleiche Höchstzahlen für eine größere Anzahl von Wahlvorschlägen, als Sitze zu vergeben sind, entscheidet das vom Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses zu ziehende Los. Erhält bei der Verteilung der Sitze nach den Sätzen 2 bis 4 ein Wahlvorschlag, auf dessen Bewerber insgesamt mehr als die Hälfte der Gesamtzahl aller abgegebenen gültigen Stimmen entfallen ist, nicht mehr als die Hälfte der zu vergebenden Sitze, wird ihm abweichend von Sätzen 2 bis 4 zunächst ein weiterer Sitz zugeteilt; danach noch zu vergebende Sitze werden wieder nach Sätzen 2 bis 4 zugeteilt.

Zitat aus dem gültigen Kommunalwahlgesetz für den Freistaat Sachsen i. d. F. d. Bek. vom 03.03.2014

SächsGVBl. Jg. 2014 Bl.-Nr. 5 S. 211 Fsn-Nr.: 233-1 Fassung gültig ab: 01.01.2014

StadtratsWahl - Einspruch der Grünen abgelehnt

Freiberg. Der Einspruch der Freiberger Grünen-Politikerin Ramona Fiedler gegen das Ergebnis der Kommunalwahl vom 25. Mai ist zurückgewiesen. Rechtsanwalt Wolfram Günther, der die Kandidatin vertritt, hat das am 1. Juli ausgestellte Schreiben der Unteren Rechtsaufsicht gestern erhalten, wie er informierte. Laut Landratsamt liegen danach keine Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften und kein ausreichender Grund für eine Neuauszählung vor, heißt es. Die Grünen hatten den Ablauf des nötig gewordenen Losverfahrens für die Vergabe des letzten, des 34. Stadtratsmandats kritisiert. Laut ihrem Sprecher Sebastian Tröbs ergab eine Stichprobe, dass "ein ungültiger Stimmzettel von Mitgliedern des Gemeindewahlausschusses nicht als ungültig anerkannt wurde." Außerdem seien die Wahlergebnisse für die Partei im Wohngebiet Seilerberg gegenüber den anderen Wahlbezirken deutlich abgefallen. Auch dort sind allerdings laut Bescheid keine Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Ob die Grünen gegen den Bescheid klagen, wollen sie am Montag beraten, betonte Rechtsanwalt Günther. (gfl) erschienen am 05.07.2014

WAHL

Letztes Ratsmandat geht an die SPD

FREIBERG - Der Gemeindewahlausschuss hat gestern Änderungen zur Kommunalwahl vom Mai zugestimmt. Damit erhalten die Kandidaten Marko Winter (AfD), Mirko Putz und Isabel Thomas (beide SPD) jeweils drei Stimmen mehr und CDU-Kandidat Hans-Jürgen Fischer eine zusätzliche Stimme. Ein Losentscheid ist danach nicht mehr nötig. Gegen einen bereits stattgefunden Losentscheid hatten die Grünen Einspruch erhoben, weil sie Unregelmäßigkeiten vermuteten. Ihre Kandidatin hatte gegenüber der SPD verloren. Das 34. und letzte Mandat im Rat geht nun an Roswitha Beidatsch von der SPD. Die jetzt korrigierten Abweichungen waren bei der Wahlprüfung im Landratsamt festgestellt worden. Die Grünen, die inzwischen eine Klage beim Verwaltungsgericht laufen haben, kündigten gestern einen Rückzug an. Ist die erneute Prüfung im Landratsamt erfolgreich, kann der neue Rat in Freiberg noch im August erstmals tagen. (gfl).

erschienen am 26.07.2014

 

Neuauszählung bringt Ergebnis

Stadtrat Losentscheid hinfällig geworden

Schauten noch einmal ganz genau hin: Karl-Hermann Kandler, Udo Neie und Godelinde Gutte im Gemeindewahlausschuss.
Freiberg. Als am 25. Mai bei den Kommunalwahlen der neue Stadtrat Freibergs gewählt wurde, ging man davon aus, dass das neu gewählte Ortsparlament bereits im Juli seine Arbeit aufgenommen haben würde. Doch dem war nicht so. Um den letzten, den 34. Sitz, gab es Ärger. Dieser wurde nämlich, nachdem eine Art Gleichstand zwischen SPD und Grünen ermittelt worden war, per Losentscheid vergeben. Roswitha Beidatsch, Kandidatin auf der Liste der Sozialdemokraten, erhielt den Platz, während die Grünen-Vertreterin Ramona Fiedler leer ausging. Dagegen legte diese Einspruch ein, welcher aber zurückgewiesen wurde. Eine Klage gegen das Verfahren schloss sich an. Das Prozedere hätte die Aufnahme der Arbeit des neu gewählten Stadtrates noch um Monate verzögern können. Die Wende brachte eine Überprüfung der als ungültig gewerteten Stimmen. ,,Ein ganz normaler Vorgang in solchem Fall", sagt Gemeindewahlleiter Udo Neie dazu. Einige ungültige Wahlzettel stellten sich dabei als gültig heraus, was das Ergebnis geringfügig, aber entscheidend veränderte. Neben drei zusätzlichen Stimmen für die AfD und eine für die CDU ergaben sich 6 weitere für die SPD, wie der Wahlausschuss in seiner öffentlichen Sitzung vergangenen Freitag einstimmig feststellte. Damit ist das Losverfahren obsolet geworden", betont Neie. ,,Der 34. Sitz im Stadtrat geht auch regulär an Roswitha Beidatsch." Erleichtert zeigt sich auch Sebastian Tröbs von den Grünen. ,,Wir sind froh, dass der Stadtrat nun vollständig demokratisch legitimiert ist", sagt er. ,,Die Klage ziehen wir natürlich zurück." Isabel Thomas, neue Vorsitzende der SPD-Fraktion, freut sich, dass das Parlament nun bald eine Arbeit aufnehmen kann. Die erste Sitzung ist für Ende August vorgesehen, wenn gegen das neue Ergebnis keine Einsprüche vorgebracht werden. wj

erschienen am 30.07.2014 im Freiberger Blick

KOMMUNALWAHL

Klage der Grünen ist vom Tisch

FREIBERG - Die Klage der Grünen gegen das nach der Kommunalwahl in Freiberg stattgefundene Losverfahren ist vom Tisch. Das hat Stadtverbandssprecher Sebastian Tröbs gestern mitgeteilt. Im Streitfall gegen die Untere Rechtsaufsichtsbehörde vor dem Verwaltungsgericht habe man sich auf einen Vergleich geeinigt, heißt es. Beide Seiten hätten das Papier unterzeichnet. Nach der Auszählung im Mai war durch den Wahlleiter festgestellt worden, dass SPD und Grüne rechnerisch den gleichen Anspruch auf den 34. Sitz im Stadtparlament hätten. Das Los entschied zugunsten der SPD-Frau Roswitha Beidatsch. Die unterlegene Ramona Fiedler legte Einspruch ein. Sie forderte eine Prüfung und Nachauszählung der Stimmzettel. Nach tatsächlich festgestellten Unregelmäßigkeiten wurde das Wahlergebnis korrigiert. Danach steht der SPD das letzte Mandat zu. (gfl) (erschienen am 09.08.2014)

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